Dr. Andreas Pink
Dipl.-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Wir analysieren mit einem Team aus Betriebswirten, Juristen und Technikern den Zustand des Unternehmens, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, d.h. alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, und treffen geeignete Maßnahmen, um eine drohende Krise abzuwenden oder gar eingetretene Insolvenzgründe zu beseitigen. In einem zweiten Schritt entwickeln wir zusammen mit der Geschäftsführung ein Gesamtkonzept zur Abwendung und Bewältigung der Unternehmenskrise. Falls notwendig (insbesondere bei Produktionsunternehmen) können wir auf ein versiertes Team von Ingenieuren bzw. Wirtschaftsingenieuren zurückgreifen, mit denen wir bereits in einer Vielzahl von Sanierungsmandaten zusammengearbeitet haben.
Es kann gute Gründe dafür geben, dass eine finanzwirtschaftliche oder leistungswirtschaftliche Sanierung des Unternehmens ohne ein Insolvenzverfahren nicht realisiert werden kann. Solche Gründe können z. B. hohe Verbindlichkeiten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten, Geldstrafen, Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung, erhebliche Verbindlichkeiten aus Streitigkeiten mit lästigen Gesellschaftern, nicht kurzfristig kündbare Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Pacht-/Mietverträge etc., oder auch hohe Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern im Rahmen eines betriebswirtschaftlich notwendigen Personalabbaus sein.
In diesen Fällen kann ein bereits im Vorfeld „gesteuertes“ Insolvenz(plan) verfahren/ Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung eine hervorragende Lösung sein. In beiden Verfahren bleibt die bestehende Geschäftsführung im Amt und bekommt lediglich unter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes einen vom Unternehmen oder uns selbst gewählten Sachwalter beigestellt.
Das “ESUG” (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), das 2012 in Kraft getreten ist, bietet hierzu den Rechtsrahmen. Das Krisenunternehmen kann ohne größere Komplikationen und selbstbestimmt ein Sanierungsverfahren durchlaufen und die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung nutzen, sofern das Konzept die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger findet. Insbesondere kann vom Unternehmen auch Insolvenzgeld in Anspruch genommen werden, ein wesentlicher Liquiditätseffekt bei der Sanierungsumsetzung. Wir haben uns auf die Beratung und Durchführung von Insolvenz (plan) verfahren unter Eigenverwaltung (§ 270 a InsO Eigenverwaltungsverfahren und § 270 b InsO Schutzschirmverfahren) nach ESUG spezialisiert und erarbeiten zusammen mit der Geschäftsführung das beste auf den jeweiligen Fall abgestimmte Konzept. Die Erfolgsaussichten eines optimal begleiteten und durchgeführten Schutzschirmverfahrens sind außergewöhnlich hoch. Unsere Kernkompetenz besteht darin die Geschäftsführung in der Krisensituation insolvenzrechtlich zu beraten, das maßgeschneiderte Konzept vorzuschlagen und Insolvenzpläne zu erstellen, auf deren Basis die Sanierungs- und Restrukturierungsvorhaben durchgeführt werden können. Wir haben Unternehmen verschiedener Branchen und Größenordnungen bei der Erstellung von Planlösungen unter dem ESUG erfolgreich begleitet.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen weiteren Baustein mit neuen Werkzeugen zur schnellen und gezielten Sanierung von Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wir beraten Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und professionellen Umsetzung der Maßnahmen, sichern die Geschäftsleiter ab (zur Vermeidung von Haftungsrisiken) und übernehmen die Umsetzung des Restrukturierungsplans.
Erstellung und Beurteilung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6
Aufstellung und Prüfung der Fortführungsprognose
Erstellung und Begutachtung von Insolvenzplänen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eigenverwaltung
Beratung im Vorfeld der Insolvenz zum Schutzschirmverfahren nach ESUG, SanInsFOG und StaRUG
Feststellung und Beseitigung der Insolvenzgründe (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Sanierungssteuerrecht (steuerliche Beurteilung von Forderungsverzichten, Besserungsscheinen, Anteilseignerwechsel, Kapitalerhöhungen/ -herabsetzungen)
Beratung der Geschäftsführer und Gesellschafter zur Insolvenzantragspflicht zur Vermeidung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken
Erstellung und Plausibilisierung von integrierten Unternehmensplanungen (Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanung)
Beurteilung notleidender Kreditengagements und deren Sicherheitsposition im Bankenauftrag
Umsetzungsbegleitung und Überwachung der vereinbarten Sanierungspläne
Krisenmanagement auf Zeit durch Interimsmanager aus unserem Netzwerk
Übernahme des Amtes als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG) oder Sanierungsmoderator (§ 94 StaRUG)
In den letzten 20 Jahren haben unsere Berater zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus der Industrie mehr als 100 Sanierungsfälle betreut und Sanierungsgutachten im Auftrag der Geschäftsführung, der Gesellschafter oder auf Anregung der Banken erstellt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Branchen Automotive, Automobil Zulieferer, Maschinenbau, Anlagenbau, Schmieden, Gießereien und Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Auf Anfrage stellen wir gerne Referenzlisten zur Verfügung.
Sanierungskonzepte erstellen wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern. Die zum Download bereitgestellte Broschüre gibt unseren Beratungsansatz wieder.