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Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (ESUG – Schutz-schirmverfahren – SanInsFoG - StaRUG)

Ein Unternehmen kommt in eine Schieflage, wenn Umsatz und/oder das Ergebnis zurückgehen, der Kreditrahmen ausgeschöpft ist und laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausgeglichen werden können. Die Ursachen der Krise können marktbedingt sein oder auch im Unternehmen selbst liegen. Die Ursachen der Krise sind zur Zeit oftmals auch durch die COVID-19 Pandemie bedingt.

Erarbeitung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes zusammen mit dem Mandanten

Wir analysieren mit einem Team aus Betriebswirten, Juristen und Technikern den Zustand des Unternehmens, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, d.h. alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, und treffen geeignete Maßnahmen, um eine drohende Krise abzuwenden oder gar eingetretene Insolvenzgründe zu beseitigen. In einem zweiten Schritt entwickeln wir zusammen mit der Geschäftsführung ein Gesamtkonzept zur Abwendung und Bewältigung der Unternehmenskrise. Falls notwendig (insbesondere bei Produktionsunternehmen) können wir auf ein versiertes Team von Ingenieuren bzw. Wirtschaftsingenieuren zurückgreifen, mit denen wir bereits in einer Vielzahl von Sanierungsmandaten zusammengearbeitet haben.

Insolvenzplan in Eigenverwaltung

Es kann gute Gründe dafür geben, dass eine finanzwirtschaftliche oder leistungswirtschaftliche Sanierung des Unternehmens ohne ein Insolvenzverfahren nicht realisiert werden kann. Solche Gründe können z. B. hohe Verbindlichkeiten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten, Geldstrafen, Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung, erhebliche Verbindlichkeiten aus Streitigkeiten mit lästigen Gesellschaftern, nicht kurzfristig kündbare Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Pacht-/Mietverträge etc., oder auch hohe Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern im Rahmen eines betriebswirtschaftlich notwendigen Personalabbaus sein.

In diesen Fällen kann ein bereits im Vorfeld „gesteuertes“ Insolvenz(plan) verfahren/ Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung eine hervorragende Lösung sein. In beiden Verfahren bleibt die bestehende Geschäftsführung im Amt und bekommt lediglich unter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes einen vom Unternehmen oder uns selbst gewählten Sachwalter beigestellt.

Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungsverfahren

Das “ESUG” (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), das 2012 in Kraft getreten ist, bietet hierzu den Rechtsrahmen. Das Krisenunternehmen kann ohne größere Komplikationen und selbstbestimmt ein Sanierungsverfahren durchlaufen und die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung nutzen, sofern das Konzept die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger findet. Insbesondere kann vom Unternehmen auch Insolvenzgeld in Anspruch genommen werden, ein wesentlicher Liquiditätseffekt bei der Sanierungsumsetzung. 

Wir haben uns auf die Beratung und Durchführung von Insolvenz (plan) verfahren unter Eigenverwaltung (§ 270 a InsO Eigenverwaltungsverfahren und § 270 b InsO Schutzschirmverfahren) nach ESUG spezialisiert und erarbeiten zusammen mit der Geschäftsführung das beste auf den jeweiligen Fall abgestimmte Konzept. Die Erfolgsaussichten eines optimal begleiteten und durchgeführten Schutzschirmverfahrens sind außergewöhnlich hoch. Unsere Kernkompetenz besteht darin die Geschäftsführung in der Krisensituation insolvenzrechtlich zu beraten, das maßgeschneiderte Konzept vorzuschlagen und Insolvenzpläne zu erstellen, auf deren Basis die Sanierungs- und Restrukturierungsvorhaben durchgeführt werden können. Wir haben Unternehmen verschiedener Branchen und Größenordnungen bei der Erstellung von Planlösungen unter dem ESUG erfolgreich begleitet.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen weiteren Baustein mit neuen Werkzeugen zur schnellen und gezielten Sanierung von Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wir beraten Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und professionellen Umsetzung der Maßnahmen, sichern die Geschäftsleiter ab (zur Vermeidung von Haftungsrisiken) und übernehmen die Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Aufgrund unserer engen, deutschlandweiten Zusammenarbeit mit den großen Insolvenzverwalterkanzleien können wir an allen Insolvenzgerichten den geeigneten vom Gericht akzeptierten Sachwalter vorschlagen.

Unser Team im Bereich
Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Unsere Leistungen in diesem
Segment sind insbesondere:

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Erstellung und Beurteilung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Aufstellung und Prüfung der Fortführungsprognose

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Erstellung und Begutachtung von Insolvenzplänen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eigenverwaltung

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Beratung im Vorfeld der Insolvenz zum Schutzschirmverfahren nach ESUG, SanInsFOG und StaRUG

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Feststellung und Beseitigung der Insolvenzgründe (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Sanierungssteuerrecht (steuerliche Beurteilung von Forderungsverzichten, Besserungsscheinen, Anteilseignerwechsel, Kapitalerhöhungen/ -herabsetzungen)

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Beratung der Geschäftsführer und Gesellschafter zur Insolvenzantragspflicht zur Vermeidung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Erstellung und Plausibilisierung von integrierten Unternehmensplanungen (Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanung)

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Beurteilung notleidender Kreditengagements und deren Sicherheitsposition im Bankenauftrag

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Umsetzungsbegleitung und Überwachung der vereinbarten Sanierungspläne

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Krisenmanagement auf Zeit durch Interimsmanager aus unserem Netzwerk

Checkpunkt - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH

Übernahme des Amtes als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG) oder Sanierungsmoderator (§ 94 StaRUG)

Sanierungskonzepte erarbeiten wir gemeinsam mit technisch ausgebildeten Managern aus der Industrie und begleiten deren Umsetzung. Wir analysieren die Produkte und die Produktion, den Markt und den Wettbewerb unserer Kunden. Bei Bedarf stellen wir Interimsmanager zur Verfügung.

In den letzten 20 Jahren haben unsere Berater zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus der Industrie mehr als 100 Sanierungsfälle betreut und Sanierungsgutachten im Auftrag der Geschäftsführung, der Gesellschafter oder auf Anregung der Banken erstellt.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Branchen Automotive, Automobil Zulieferer, Maschinenbau, Anlagenbau, Schmieden, Gießereien und Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Auf Anfrage stellen wir gerne Referenzlisten zur Verfügung.

Downloads im Bereich
Restrukturierungs-, Sanierungs-
und Insolvenzberatung

Sanierungskonzepte erstellen wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern. Die zum Download bereitgestellte Broschüre gibt unseren Beratungsansatz wieder.

Ihr Kontakt im Bereich Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Skyline Köln - PINK Wirtschaftsprüfung GmbH