Dr. Andreas Pink
Dipl.-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Dies stellt den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei der Jahresabschlusserstellung zum 31.12.2019 und später vor große Herausforderungen, da hierfür insolvenzrechtliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, welche beim überwiegenden Großteil der Abschlussersteller nicht im ausreichenden Umfang vorhanden sind. Gerade in Zeiten der Covid-19 Pandemie spielt die Fortführungsprognose eine bedeutende Rolle, da viele Unternehmen in existentielle wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Zwar wurde durch das COVInsAG rückwirkend vom 01.03.2020 zunächst bis zum 30.09.2020 die Antragspflicht für Unternehmen, welche durch Corona in die Krise geraten sind, ausgesetzt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit hat jedoch zunächst zum 01.10.2020 geendet. Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ab dem 01.5.2021 lebt die Insolvenzantragspflicht wieder vollständig auf. Insolvenzgrund sind bei juristischen Personen wieder die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO und die Überschuldung gemäß § 19 InsO.
Bei der Prüfung der Fortführungsprognose muss die Insolvenzreife oder drohende Insolvenzreife zum Zeitpunkt der Bescheinigung des Jahresabschlusses für einen Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab dem Abschlussstichtag ausgeschlossen werden.
Verpflichtung zur Prüfung der Fortführung (Going-Concern) des Unternehmens anhand bestimmter Unterlagen insbesondere für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und 31.12.2020.
Hinweis an Mandanten auf mögliche Insolvenzgründe und eine damit einhergehende Antragspflicht, da ansonsten dem Abschlussersteller bei falscher Beurteilung Schadensersatzansprüche drohen.
Mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen in der Krise
Erstellung von Sanierungskonzepten nach dem Standard IDW S 6
Erarbeitung von Konzepten zur Vermeidung und Beseitigung der Insolvenzgründe
Langjährige Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit vielen deutschlandweit tätigen Insolvenzverwaltern
Durchführung von Fortführungsprüfungen, Zahlungsunfähigkeitsprüfungen nach IDW S 11, Überschuldungsprüfungen mit Fortbestehensprognose, Abwehrberatung von Haftungsansprüchen
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